Camping liegt voll im Trend – doch wohin mit dem Wohnmobil, wenn die Reise endet? Immer mehr Camper stehen tagelang am Straßenrand – zur Freude der Besitzer, zum Ärger der Anwohner. Aber: Wo darf ich mein Wohnmobil abstellen? Und was ist erlaubt?

In diesem Ratgeber erfährst du, wo und wie lange du dein Wohnmobil oder deinen Wohnwagen legal parken darfst, welche Ausnahmen es gibt – und wie du Bußgelder vermeidest.
Darf ich mein Wohnmobil am Straßenrand parken?
Ja – grundsätzlich erlaubt die Straßenverkehrsordnung (StVO) das Parken von Wohnmobilen und Caravans am Straßenrand. Ob Innenstädte, Wohngebiete oder Stadtrand – solange keine spezifischen Schilder das Parken untersagen, ist es zulässig.
❗Achtung bei Fahrzeugen über 7,5 Tonnen:
Für schwere Reisemobile gibt es jedoch Sonderregelungen:
In Wohngebieten dürfen sie zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht parken. Hier kann ein Parkverstoß schnell teuer werden. Die gesetzliche Regelung zum Wohnmobil-Parken ist hier besonders streng.
Parkplatz mit Zusatzschild „Pkw“?
Wenn ein Parkplatz mit dem Zusatzzeichen „nur für Pkw“ beschildert ist, darf ein Wohnmobil dort nicht stehen – selbst wenn es in die Lücke passt.
Wo ist Parken mit Wohnmobil verboten?
Auch wenn das Abstellen grundsätzlich erlaubt ist, gibt es klare Ausnahmen:
- In engen Straßen, wenn weniger als 3 Meter Durchfahrtsbreite verbleiben
- Gegenüber Ein- und Ausfahrten, wenn das Ausfahren erschwert wird
- Auf Gehwegen, außer bei klarer Erlaubnis und dann auch nur bis zu 2,8 Tonnen
- Außerhalb gekennzeichneter Parkflächen, etwa in verkehrsberuhigten Bereichen
- In Zonen mit expliziten Verbotsschildern für Wohnmobile oder Anhänger
Gibt es ein Zeitlimit für parkende Wohnmobile?
✅ Erlaubt:
Solange dein Fahrzeug korrekt nach StVO geparkt ist, gibt es kein Zeitlimit – auch Monate sind erlaubt.
❗Aber Vorsicht:
Wenn das Fahrzeug über sechs Monate unbewegt bleibt, kann es als Sondernutzung gelten – das ist genehmigungspflichtig.
🛠️💡 Praxis-Tipp:
Alle paar Tage nach dem Fahrzeug schauen, um auf mobile Halteverbotsschilder reagieren zu können und ein mögliches Abschleppen zu verhindern.
Was gilt beim Parken von Wohnwagen (Anhänger)?
✅ Angekoppelt:
Ein angekoppelter Wohnanhänger darf ohne Zeitbegrenzung am Straßenrand stehen – solange es keine Einschränkungen für Anhänger gibt.
⛔ Abgekoppelt:
Ein abgekoppelter Wohnwagen darf max. 14 Tage am selben Ort stehen (im öffentlichen Verkehrsraum).
❗Wichtig: Ein neuer zweiwöchiger Zeitraum beginnt erst, wenn der Parkplatz zumindest vorübergehend für andere freigegeben wurde.
👮 Kontrolle durch Polizei: Die Ventilstellung wird häufig notiert, um zu prüfen, ob der Anhänger bewegt wurde. Wer einen Wohnwagen abstellen möchte, sollte also regelmäßig das Fahrzeug bewegen.
Für Anhänger über 2 Tonnen:
- 22–6 Uhr und an Sonn- & Feiertagen: Parkverbot in Wohngebieten
Parken mit Saisonkennzeichen – Das musst du wissen
Wenn dein Fahrzeug ein Saisonkennzeichen hat, gilt:
- Außerhalb der Saisonzeit ist das Parken im öffentlichen Raum komplett verboten – auch nur für einen Tag.
💡Tipp: Außerhalb der Saison nur auf Privatgrund abstellen oder einen Stellplatz mieten.
Erlaubt, aber nicht immer sinnvoll: Parken vor Schulen & Co.
Rechtlich gesehen darfst du dein Wohnmobil oder deinen Wohnwagen unter Umständen vor einer Schule, Kita oder einem Spielplatz parken – solange keine speziellen Verbotsschilder das untersagen.
❗Aber Vorsicht:
Durch große Fahrzeuge kann die Sicht auf Kinder und Fußgänger stark eingeschränkt werden. Besonders auf Schulwegen entsteht so ein Sicherheitsrisiko.
✅ Unser Rat: Auch wenn erlaubt – parke nicht vor Bildungseinrichtungen oder stark frequentierten Fußgängerzonen. Rücksicht schützt Leben.
Parkraummangel – Camper nicht allein schuld
Wohnmobile und Wohnwagen sind oft nur ein Teil des Problems. Weitere Ursachen für Parkplatzmangel:
- Immer größere Privat-Pkw (SUVs)
- Zweit- und Drittwagen
- Gewerbliche Lieferfahrzeuge
- Fehlende Infrastruktur in wachsenden Städten
Viele Camper-Besitzer parken zudem auf Privatgrundstücken oder angemieteten Stellplätzen – nicht jeder Camper steht öffentlich.
Bußgeld beim Wohnmobil falsch parken – was droht?
Ein falsch geparktes Wohnmobil kann schnell zum Kostenfaktor werden:
- Parkverstoß: ab 10–35 €
- Mit Behinderung anderer: bis 55 €
- Abschleppen: deutlich über 100 €
? Informiere dich über die genaue Bußgeldhöhe fürs Wohnmobil falsch parken, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Fazit: Rücksicht ist der beste Beifahrer
Das Parken von Wohnmobilen und Wohnwagen ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt – aber es ist auch mit Verantwortung verbunden. Solange Du Dich an die geltenden Regeln hältst und Rücksicht auf Deine Umgebung nimmst, steht einem stressfreien Parken nichts im Weg. Achte darauf, niemanden zu behindern, halte Dich an zeitliche Vorgaben und meide sensible Bereiche wie Schulwege oder enge Wohnstraßen. So vermeidest Du nicht nur Bußgelder und Beschwerden, sondern trägst auch aktiv zur Verkehrssicherheit und zum guten Miteinander bei. Denn letztlich gilt: Rücksicht ist der beste Beifahrer – für Dich und alle anderen Verkehrsteilnehmer.
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