Die französische Umweltplakette, die sogenannte Crit’Air-Vignette, ist heute wichtiger denn je. Wer in Frankreich unterwegs ist und eine der zahlreichen Umweltzonen befahren möchte, benötigt diese Plakette unbedingt. Seit April 2017 ist sie auch für ausländische Fahrzeuge Pflicht. Sie dient dazu, Fahrzeuge je nach Schadstoffausstoß einer bestimmten Emissionsklasse zuzuordnen und entscheidet darüber, ob ein Auto, Motorrad oder Wohnmobil in städtische Bereiche einfahren darf. Achtung: Die deutsche grüne Feinstaub-Plakette wird in Frankreich nicht anerkannt!
Seit 2025 haben sich die Regelungen deutlich verschärft, und viele weitere Städte sind hinzugekommen.
Was ist die französische Umweltplakette?
Die französische Umweltplakette klassifiziert Fahrzeuge nach ihren Emissionen und ist Voraussetzung für die Einfahrt in:
- Permanente Umweltzonen (ZFE)
- Temporäre Smogzonen, die nur bei Luftalarm aktiviert werden
Sie gilt landesweit und muss für jedes Fahrzeug separat beantragt werden. Die deutsche Feinstaubplakette wird in Frankreich nicht anerkannt.
Die sechs Kategorien der französischen Umweltplakette
Die Crit’Air-Vignette ist in sechs Farbkategorien unterteilt. Jede Farbe steht für eine bestimmte Schadstoffklasse:
| Grün | 0 | Emissionsfreie Fahrzeuge wie Elektroautos oder Wasserstofffahrzeuge |
| Lila | 1 | Erdgas-, Autogas- und Hybridfahrzeuge; Benziner ab Euro 5; leichte Nutzfahrzeuge ab Euro 5 |
| Gelb | 2 | Benziner ab Euro 4 (Erstzulassung 2006–2010); Diesel ab Euro 5 (ab 2011) |
| Orange | 3 | Benziner Euro 2–3; Diesel ab Euro 4 (2006–2010) |
| Rot | 4 | Diesel der Euro-Norm 3 (2001–2005) |
| Grau | 5 | Diesel der Euro-Norm 2 (1997–2000) |
Je nach Stadt werden bestimmte Kategorien komplett ausgeschlossen, insbesondere ältere Diesel.
Wer erhält eine Crit’Air-Vignette?
Eine französische Umweltplakette wird nur für Fahrzeuge ausgegeben, die bestimmte Mindestanforderungen erfüllen:
- Pkw, erstmals zugelassen nach dem 31.12.1996
- Motorräder, Roller, Trikes, Quads, zugelassen ab dem 1.6.2000
- Leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t, zugelassen nach dem 30.9.1997
- Lkw und Busse, zugelassen ab dem 1.10.2001
Ältere Fahrzeuge erhalten keine Plakette und dürfen Umweltzonen grundsätzlich nicht befahren – es sei denn, eine Stadt sieht eigene Ausnahmen vor.
Was gilt für Wohnmobile und Oldtimer?
Wohnmobile werden abhängig vom zulässigen Gesamtgewicht eingestuft: Leichte Modelle bis 3,5 Tonnen gelten als Pkw, schwerere als Lkw. Für Oldtimer gelten in Frankreich bisher nur sehr begrenzte Ausnahmen. Eine offizielle Sonderregelung existiert lediglich in Paris und dort ausschließlich für französische Fahrzeuge mit der sogenannten „Carte Grise de Collection“. Nach Angaben des französischen Oldtimerverbands FFVE sollen jedoch auch deutsche Oldtimer mit H-Kennzeichen gleichgestellt sein. In anderen Umweltzonen gibt es bislang keinerlei generelle Ausnahmen für historische Fahrzeuge.
Neue Umweltzonen seit 2025
Zum Jahresbeginn 2025 hat Frankreich einen entscheidenden Schritt unternommen: Alle Städte mit mehr als 150.000 Einwohnern sind seitdem verpflichtet, eine permanente Umweltzone einzurichten. Dadurch sind rund 30 neue Zonen hinzugekommen, in denen die französische Umweltplakette zwingend erforderlich ist. Großstädte wie Paris oder Lyon haben die Zufahrtsbeschränkungen bereits weiter verschärft und lassen seit 2025 keine Fahrzeuge mit der Kategorie Crit’Air 3 mehr zu. Straßburg bereitet ähnliche Einschränkungen vor, die ab 2027 greifen sollen.
ZPA, ZPAd und ZFE: So funktionieren die verschiedenen Zonen
Neben den dauerhaften Zonen gibt es in Frankreich auch temporäre Umweltregelungen. Die sogenannten Zones de Protection de l’Air (ZPA) werden aktiviert, wenn die Luftverschmutzung über mehrere Tage hohe Werte erreicht. Ab dem dritten Tag können dort kurzfristige Fahrverbote gelten. Seit 2017 können Präfekten außerdem ZPAd (Zones de Protection de l’Air départementales) ausrufen, die sich auf ganze Départements beziehen. Solche Einschränkungen werden immer häufiger automatisiert durch Messstationen ausgelöst.
Die bisherigen dauerhaften Umweltzonen – früher ZCR genannt – heißen seit 2020 Zones à faibles émissions (ZFE). Sie werden von den Kommunen selbst festgelegt und auf Verkehrszeichen klar gekennzeichnet. Bereits heute existieren ZFE-Zonen unter anderem in Paris, Lyon, Grenoble-Alpes sowie in den Agglomerationen rund um Grand Paris. Seit 2021 kamen weitere Städte wie Marseille, Montpellier, Nizza, Rouen, Straßburg, Toulon und Toulouse dazu.
Preis, Bestellung und Gültigkeit der französischen Umweltplakette
Die französische Umweltplakette kann ausschließlich online bestellt werden. Die offizielle Webseite des französischen Umweltministeriums www.certificat-air.gouv.fr stellt die Bestellung auch in deutscher Sprache bereit und die Plakette kostet dort aktuell inklusive Versand lediglich 4,91 Euro. Über alternative Anbieter ist die Bestellung zwar ebenfalls möglich, meist aber erheblich teurer!
Die Beantragung der französischen Umweltplakette ist unkompliziert. Für die Eingabe der Fahrzeugdaten werden einfach die Angaben aus der Zulassungsbescheinigung übernommen. Der CO₂-Wert, der für die Einstufung benötigt wird, befindet sich im Fahrzeugschein im Feld V.7 und lässt sich, falls nicht vorhanden, auch online recherchieren. Während des Bestellvorgangs muss außerdem eine Kopie des Fahrzeugscheins hochgeladen werden, damit die französischen Behörden die Angaben verifizieren und die korrekte Emissionsklasse zuordnen können.
Nach der Bestellung wird die Plakette per Post zugesandt. Sie ist fahrzeuggebunden und dauerhaft gültig – nur bei einer Neuzuteilung des Kennzeichens muss eine neue Plakette beantragt werden. In der Praxis wird die Vignette innen an der Windschutzscheibe angebracht, während Motorräder und ähnliche Fahrzeuge sie gut sichtbar an einem festen Bauteil befestigen sollten.
Die Lieferzeit der Crit’Air-Plakette kann bis zu drei Wochen betragen, sodass sie eventuell noch nicht vorliegt, wenn die Reise nach Frankreich bereits ansteht. Das ist jedoch unproblematisch. In der Regel erhaltet ihr spätestens einen Tag nach der Bestellung eine Bestätigungs-E-Mail mit der Rechnung („facture“). Auf diesem Dokument ist bereits eine digitale Darstellung der Plakette inklusive Kennzeichen abgebildet. Diese Rechnung gilt vorübergehend als offizieller Nachweis. Druckt sie aus und legt sie sichtbar hinter die Windschutzscheibe, um sie bei einer Kontrolle vorzeigen zu können, bis die endgültige Plakette per Post eintrifft.
Bußgelder bei Verstößen
Wer ohne gültige französische Umweltplakette in eine Umweltzone einfährt, muss mit empfindlichen Bußgeldern zwischen 68 und 375 Euro rechnen. In Zukunft sollen automatische Kontrollsysteme („radars ZFE“) die Einhaltung noch präziser überwachen.
Fazit: Die französische Umweltplakette wird immer wichtiger
Durch die zahlreichen neuen Umweltzonen und die schrittweise Verschärfung der Zufahrtsregeln ist die französische Umweltplakette für fast jede Frankreichreise unverzichtbar geworden. Wer ohne Plakette fährt, riskiert hohe Bußgelder und das Verbot, bestimmte Stadtbereiche zu befahren.
Eine rechtzeitige Online-Bestellung lohnt sich – sie kostet wenig, ist unbegrenzt gültig und sorgt für eine entspannte Reise.
Bilder mit KI generiert


