Gasflasche befüllen

Gas-Tankflaschen im Wohnmobil jetzt legal tanken: Das müssen Camper wissen

Gute Nachrichten für alle Wohnmobil- und Wohnwagenbesitzer, die mit einer fest eingebauten Gas-Tankflasche unterwegs sind: Das Befüllen an öffentlichen Autogastankstellen in Deutschland ist ab sofort unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Eine neue Regelung schafft endlich Klarheit und beendet eine langjährige rechtliche Grauzone.

Grundlage dafür ist die überarbeitete Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 3151), die am 20. Oktober 2026 veröffentlicht wurde. Zusammen mit dem bereits im Juni 2026 aktualisierten DVGW-Arbeitsblatt G 607 gibt es nun klare Vorgaben für den Einbau und die Betankung von wiederbefüllbaren Gas-Tankflaschen in Freizeitfahrzeugen.

Für Camper bedeutet das mehr Flexibilität bei der Gasversorgung. Allerdings gilt: Nicht jede wiederbefüllbare Gasflasche darf einfach an die Zapfsäule. Entscheidend sind der fachgerechte Einbau und die vorgeschriebene Sicherheitsausstattung.

Gas-Tankflasche im Wohnmobil tanken: Was hat sich geändert?

Wer eine Gas-Tankflasche im Wohnmobil oder Wohnwagen nutzt, kennt das Problem möglicherweise: Während fest eingebaute Gastanks schon länger an öffentlichen LPG-Tankstellen befüllt werden dürfen, war die Rechtslage bei sogenannten Tankflaschen bisher nicht eindeutig geregelt.

Zwar gab es bereits Vorgaben für den Einbau solcher Behälter, eine klare Regelung für das Befüllen an öffentlichen Autogastankstellen fehlte jedoch.

Das hat sich jetzt geändert. Mit der Anpassung der TRBS 3151 ist die Betankung von entsprechend installierten Tankflaschen in Deutschland unter bestimmten Bedingungen zulässig.

Die beiden Regelwerke übernehmen dabei unterschiedliche Aufgaben:

  • DVGW G 607: Regelt den fachgerechten Einbau, die Befestigung und die sicherheitsrelevante Ausstattung der Tankflasche.
  • TRBS 3151: Schafft die Grundlage für die Befüllung an öffentlichen Autogastankstellen.

Damit gibt es erstmals einen klaren rechtlichen Rahmen für beide Bereiche.

Welche Voraussetzungen muss eine Gas-Tankflasche erfüllen?

Damit du deine Tankflasche an einer öffentlichen LPG-Tankstelle befüllen darfst, muss die gesamte Installation den aktuellen Anforderungen des DVGW-Arbeitsblatts G 607 entsprechen.

Besonders wichtig ist dabei die Befestigung im Gaskasten. Die Tankflasche muss sicher und dauerhaft mit dem Fahrzeug verbunden sein. Gleichzeitig muss sie so konstruiert sein, dass sie sich bei Bedarf ohne Werkzeug entnehmen lässt.

Folgende Anforderungen sind dabei zu beachten:

  • Feste Befestigung: Die Tankflasche muss sicher im Flaschenkasten montiert sein.
  • Versiegelte Verbindung: Die Anschlüsse werden entsprechend den Vorgaben versiegelt. Dadurch wird verhindert, dass die Verbindung während des Betriebs unbefugt gelöst wird.
  • Werkzeuglose Entnahme: Trotz der festen Montage muss sich die Tankflasche ohne Werkzeug herausnehmen lassen.
  • Befüllung im eingebauten Zustand: Während des Tankvorgangs muss die Flasche ordnungsgemäß fixiert bleiben.

Die Versiegelung ist ein wichtiger Sicherheitsaspekt. Wird sie beschädigt oder die Tankflasche entnommen, kann eine erneute Prüfung der Anlage erforderlich werden.

Wer bereits eine Tankflasche im Wohnmobil oder Wohnwagen verbaut hat, sollte deshalb nicht einfach davon ausgehen, dass die bisherige Installation den neuen Anforderungen entspricht. Gerade bei älteren Anlagen kann eine Anpassung notwendig sein.

Vor der ersten Betankung empfiehlt es sich, die gesamte Installation von einem anerkannten Sachkundigen überprüfen zu lassen. Falls Änderungen erforderlich sind, müssen diese fachgerecht durchgeführt und anschließend geprüft werden.

Tankflasche am Wohnmobil richtig betanken: Außenanschluss ist Pflicht

Eine weitere wichtige Voraussetzung betrifft den Füllanschluss. Die Tankflasche darf an öffentlichen Autogastankstellen ausschließlich über einen Anschluss an der Außenseite des Fahrzeugs befüllt werden.

Das hat einen guten Grund: Beim Abziehen der Zapfpistole kann konstruktionsbedingt eine kleine Menge Flüssiggas entweichen. Durch den außenliegenden Anschluss befindet sich die tankende Person außerhalb des unmittelbaren Austrittsbereichs.

Auch für die Verlegung der Füllleitung gibt es klare Vorgaben:

  • Der Füllanschluss muss außen am Campingfahrzeug angebracht sein.
  • Die Füllleitung darf nicht durch den Wohnraum verlaufen.
  • Zwischen Tankflasche und Außenfüllanschluss muss eine Sicherheitskupplung eingebaut sein.

Wichtig ist außerdem der vorgeschriebene Abstand des Außenfüllanschlusses zu Fenstern, Lüftungseinrichtungen und Abgasaustritten. Hier sind mindestens 500 Millimeter einzuhalten.

Gerade bei Kastenwagen oder individuell ausgebauten Wohnmobilen sollte die Position des Anschlusses deshalb sorgfältig geplant werden.

80-Prozent-Füllstopp und Sicherheitsventil: Diese Technik schützt beim Tanken

Neben der fachgerechten Montage ist auch die technische Ausstattung der Tankflasche entscheidend. Zwei Sicherheitsmechanismen spielen dabei eine besonders wichtige Rolle.

Automatischer Füllstopp bei 80 Prozent

Eine Tankflasche darf nicht vollständig mit Flüssiggas gefüllt werden. Deshalb ist ein automatischer Füllstopp vorgeschrieben, der den Befüllvorgang bei einem Füllstand von 80 Prozent beendet.

Die verbleibenden 20 Prozent sind keineswegs verschwendeter Platz. Sie dienen als Ausdehnungsreserve. Flüssiggas verändert bei steigenden Temperaturen sein Volumen. Ohne diesen Freiraum könnte der Druck im Behälter gefährlich ansteigen.

Sicherheitsventil gegen Überdruck

Ein weiteres wichtiges Bauteil ist das integrierte Sicherheitsventil. Sollte der Druck im Inneren der Tankflasche unerwartet ansteigen, lässt das Ventil kontrolliert Gas ab.

Sobald der Druck wieder auf ein unkritisches Niveau gesunken ist, schließt es selbstständig.

Beide Einrichtungen sind wichtige Bestandteile des Sicherheitskonzepts und müssen entsprechend den geltenden Anforderungen vorhanden sein.

Dürfen auch ältere Gas-Tankflaschen im Wohnmobil befüllt werden?

Grundsätzlich können auch bereits vorhandene Tankflaschen von der neuen Regelung profitieren. Entscheidend ist allerdings nicht das Alter der Flasche allein, sondern ob die gesamte Installation den aktuellen Anforderungen entspricht.

Wer seine Tankflasche bereits vor Einführung der neuen G 607 im Juni 2026 eingebaut hat, sollte deshalb besonders genau hinsehen.

Fehlen beispielsweise ein vorgeschriebener Außenfüllanschluss oder die Sicherheitskupplung, muss die Anlage entsprechend nachgerüstet werden. Auch die Befestigung und Versiegelung müssen den aktuellen Vorgaben entsprechen.

Nach notwendigen Änderungen ist eine erneute Prüfung durch einen Sachkundigen erforderlich. Erst wenn die Installation den Anforderungen entspricht, darf die Tankflasche an einer öffentlichen Autogastankstelle befüllt werden.

Mein Tipp: Lieber vor der nächsten Reise einen Termin bei einer qualifizierten Fachwerkstatt vereinbaren, als unterwegs vor einer Tankstelle festzustellen, dass die eigene Anlage noch nicht den aktuellen Vorschriften entspricht.

Was ist eigentlich LPG und worin unterscheidet es sich von LNG?

An Autogastankstellen wird Flüssiggas angeboten, das unter der Bezeichnung LPG (Liquefied Petroleum Gas) bekannt ist. Es besteht hauptsächlich aus Propan, Butan oder einer Mischung aus beiden Gasen.

Durch relativ geringen Druck lässt sich LPG verflüssigen und platzsparend in entsprechenden Druckbehältern speichern. Im Campingbereich wird es vor allem für die Versorgung von Heizung, Kühlschrank und Kochfeld verwendet.

Nicht zu verwechseln ist LPG mit LNG (Liquefied Natural Gas). Dabei handelt es sich um verflüssigtes Erdgas, das überwiegend aus Methan besteht und unter deutlich anderen Bedingungen gespeichert wird.

Für die Gasversorgung im Wohnmobil und Wohnwagen ist LPG der bekannte Energieträger, der auch an Autogastankstellen als Kraftstoff angeboten wird.

Fazit: Mehr Freiheit beim Gas-Tanken für Wohnmobil und Wohnwagen

Die neue Regelung ist eine erfreuliche Nachricht für alle Campingfreunde, die eine fest verbaute Gas-Tankflasche nutzen. Was bisher mit rechtlicher Unsicherheit verbunden war, ist nun unter klar definierten Voraussetzungen erlaubt.

Die Kombination aus DVGW G 607 und TRBS 3151 schafft erstmals einen eindeutigen Rahmen für den Einbau und die Betankung von Tankflaschen an öffentlichen Autogastankstellen.

Allerdings sollten Camper die neuen Anforderungen ernst nehmen. Eine sichere Befestigung, die vorgeschriebene Versiegelung, ein Außenfüllanschluss und die entsprechenden Sicherheitseinrichtungen sind Grundvoraussetzungen.

Wer seine Anlage überprüfen und gegebenenfalls anpassen lässt, kann künftig deutlich flexibler Flüssiggas tanken. Gerade auf längeren Reisen und beim Wintercamping ist das eine praktische Erleichterung.

Bild KI generiert

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